Informationen zu Überweisungen
Sie können grundsätzlich bei einem Facharzt ihrer Wahl auch ohne Überweisung einen Termin vereinbaren.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich vor Terminvereinbarung bei Fachärzten oder spätestens zum vereinbarten Termin eine Überweisung ausstellen zu lassen.
Denn nur auf Überweisung erhalten wir als Hausärzte Befundberichte von weiterbehandelnden Kollegen. Diese Befundberichte informieren über Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse. Außerdem sind diese Berichte für den Gesamtüberblick über Ihre Krankengeschichte für uns als Hausärzte sehr wertvoll. Das Bewerten aller eingegangen Befunde in einem ganzheitlichen Kontext und Ihre Beratung bezüglich der daraus resultierenden Konsequenzen ist ein wichtiger Teil unserer hausärztlichen Behandlung. Wir können die Diagnosen und Therapie-Empfehlungen der unterschiedlichen Fachkolleginnen und -kollegen bewerten, aufeinander abstimmen und Unklarheiten beseitigen.
Darüber hinaus archivieren wir diese Befundberichte für Sie, sodass im Laufe der Zeit eine Lebens- und Krankengeschichte entsteht. Sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiterinnen für eine Überweisung zu Ihren Facharztterminen an.
Medikamentenverordnung
Als Ihre Hausärzte verordnen wir Ihnen ein Medikament und besprechen mit Ihnen die Wirkung sowie mögliche Nebenwirkungen. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, ob Sie das verordnete Medikament in der Apotheke tatsächlich erhalten. Ihre Krankenkasse ist lediglich verpflichtet, Ihnen ein Medikament mit demselben Hauptwirkstoff in der verordneten Dosierung zu erstatten.
Die Verordnung eines Ihnen bekannten und gewohnten Medikaments außerhalb des Austauschs durch Ihre Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gründe für ein Austauschverbot müssen von Ihrem behandelnden Arzt dokumentiert werden und einer späteren Überprüfung durch die Krankenkassen standhalten.
Um Sie bestmöglich im Durcheinander der verschiedenen Medikamentenschachteln zu unterstützen, haben wir für Sie ein System entwickelt, wie Sie trotzdem den Durchblick behalten können. Hierzu bringen Sie bitte alle Medikamentenschachteln mit in die Praxis. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Medikamente, die Ihre Krankenversicherung nicht erstattet, auf Privatrezept zu verordnen.